Hilfen zur Erziehung
Flexible Hilfen (§§ 27ff SGB VIII)
Die flexiblen Hilfen sind ambulante sozialpädagogische Hilfeangebote, die meist im Haushalt der beteiligten Familien stattfinden. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Hilfe richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder/Jugendlichen und der Familien. Die flexiblen Hilfen werden von ausgebildeten Fachkräften geleistet und umfassen die Unterstützung, Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern unter anderem
- beim Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit
- bei der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen und
- bei der Stärkung von Erziehungskompetenz.
Erziehungsstelle (§ 33 SGB VIII)
In unserer Erziehungsstelle werden Kinder und Jugendliche mit besonderem erzieherischem Bedarf in eine Familie aufgenommen, denen durch das zuständige Jugendamt Hilfe zur Erziehung gewährt wird. Die Erziehungsstellenfamilie hat den rechtlichen Status einer Pflegefamilie, ist pädagogisch geschult und wird in seiner Erziehungstätigkeit von einem beratenden Fachdienst betreut.
Unser Team
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Deborah Howitz Dipl-Soz.päd. (FH) |
Esther Jung Erzieherin |
Cornelia Tetzel Dipl.-Soz.päd. (FH) |
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| Erziehungsstelle, Betreuungen v. Jugendlichen und Familien | Betreuungen von Familien und Kindern (zurzeit in Elternzeit) | Betreuungen von Familien und Kindern |
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Markus Stäbler Tischler, Ausbilder, Dipl.-Soz.päd. (FH) |
Susanne Stäbler Dipl.-Komm.-Psych. (FH) |
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| Geschäftsführung, Betreuungen | Verwaltung, Beratender Fachdienst |



